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   OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80   

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OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80 (https://dejure.org/1980,1364)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80 (https://dejure.org/1980,1364)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. September 1980 - 3 Ss (23) 697/80 (https://dejure.org/1980,1364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heroin ; Gemeinschaftlicher Erwerb ; Gemeinschaftlicher Verbrauch; Garantenpflicht; Todesgefahr; Zuziehung eines Arztes

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 182
  • MDR 1981, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
    Der Bundesgerichtshof betont jedoch, daß dies nicht so zu verstehen sei, daß jeder Beitrag zur Entstehung einer Gefahr eine Garantenpflicht hervorrufen müsse, da dies zu einer uferlosen Ausweitung dieser Pflichten und damit auch der strafrechtlichen Vorschriften führen würde (BGHSt 25, 218 [220]).
  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren.
  • BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren.
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 202/76

    Überfall in Wohnung - § 13 StGB, zur Garantenpflicht dessen, der einen anderen in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 27, 10 [12]) dargelegt, daß einen Wohnungsinhaber, der einen anderen in seine Hausgemeinschaft aufgenommen hatte, kraft seiner besonderen Abwehrbefugnisse eine ähnliche Rechtspflicht treffe wie einen Gastwirt, der für Ordnung in seinen Räumen zu sorgen und seine Gäste vor Ausschreitungen anderer Gäste zu schützen habe (vgl. zur Kritik, Tenckhoff in JuS 1978, S. 308 ff).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren.
  • RG, 20.10.1893 - 2727/93

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren.
  • OLG Celle, 17.05.1979 - 3 Ss 429/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
    Das vom Landgericht zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 17. Mai 1979 (MDR 80, 74) steht dieser Auffassung nicht entgegen und vermag eine andere Entscheidung nicht zu begründen.
  • RG, 16.09.1940 - 3 D 510/40

    1. Beihilfe zum Zeugenmeineide kann die Partei eines bürgerlichen Rechtsstreites

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren.
  • BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
    Denn der gemeinsame Drogenkonsum begründet kein so enges gegenseitiges Verhältnis, daß gegenseitige Hilfe im Falle der Ohnmacht eines Beteiligten geschuldet würde (vgl dazu OLG Stuttgart, Justiz 1980, 445; Hassemer, Zur Frage der Garantenstellung bei gemeinschaftlichem Rauschgifterwerb und Rauschgiftkonsum, JuS 1981, 381).
  • OLG Hamburg, 02.03.2012 - 1 U 86/10

    Regress der gesetzlichen Krankenversicherung nach Balkonsturz einer Versicherten:

    Allein die Tatsache, dass der Beklagte gemeinsam mit der Geschädigten Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert hatte, begründete keine Garantenstellung (BGH, Urteil vom 25.02.1954, 1 StR 612/53, NJW 1954, 1047; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.09.1980, 3 Ss (23) 697/80, NJW 1981, 182; OLG Hamm, Urteil vom 01.10.2004, 9 U 138/04, VersR 2005, 1689).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80   

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https://dejure.org/1980,1467
BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80 (https://dejure.org/1980,1467)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1980 - 2 StR 612/80 (https://dejure.org/1980,1467)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1980 - 2 StR 612/80 (https://dejure.org/1980,1467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten Zeugnisverweigerung eines Angehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 157
  • NStZ 1981, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80
    Das Verbot, Schlüsse aus der befugten Zeugnisverweigerung zu ziehen, gilt auch dann, wenn der Angehörige nur Angaben macht, die für die Beurteilung der Tatfrage ohne Bedeutung sind, sich im übrigen aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft (im Anschluß an BGHSt 22, 113 und BGH in LM StPO 1975 § 52 Nr. 5).

    Die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen darf nicht gegen den Angeklagten verwertet werden (BGHSt 22, 113).

    Gebrauch machen können (BGHSt 22, 113, 114).

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80
    Das Landgericht hat hier nicht gegen eine Rechtsnorm verstoßen, die bestimmt, auf welchem Wege der Richter zur Urteilsfindung berufen und gelangt ist (BGHSt 19, 273, 275); es hat nicht etwa eine gemäß § 52 StPO vorgeschriebene Handlung unterlassen oder eine nicht zulässige prozessuale Handlung vorgenommen (Meyer a.a.O. Rdn. 78).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80
    Hier bezieht sich die Strafkammer bei einer eindeutigen Beweislage lediglich zusätzlich auf die genannten fehlerhaften Ausführungen (vgl. BGH, Urt. vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Dem Gericht ist es grundsätzlich untersagt, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen im Sinne des § 52 StPO Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten zu ziehen (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157 = JR 1981, 432 mit Anm. Hanack).

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der in MDR 1981, 157 abgedruckten Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, daß das Verbot, Schlüsse aus der befugten Zeugnisverweigerung zu ziehen, auch für den Fall gilt, daß der Angehörige zwar Angaben macht, die für die Beurteilung der Tatfrage ohne Bedeutung sind, sich im übrigen aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.

  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    Als Verfahrensvorschriften in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung und überwiegender Auffassung im Schrifttum diejenigen Normen anzusehen, die bestimmen, auf welchem Weg der Richter zur Urteilsfindung berufen und gelangt ist, so dass eine Verfahrensverletzung vorliegt, wenn das Gericht eine vorgeschriebene oder gebotene prozessuale Handlung unterlassen oder eine nicht zulässige prozessuale Handlung vorgenommen hat (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 24. März 1964 - 3 StR 60/63, BGHSt 19, 273, 275; vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 101 f.; Beschluss vom 22. Oktober 1980 - 2 StR 612/80, MDR 1981, 157; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 41; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 337 Rn. 27).
  • OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80

    Maßgeblichkeit des Gesamtumsatzes bei Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte;

    Der Rechtsfehler ist auf die Sachrüge hin zu beachten (BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 2 StR 612/80 ; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1981, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (823) 697/80   

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https://dejure.org/1980,3650
OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (823) 697/80 (https://dejure.org/1980,3650)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.09.1980 - 3 Ss (823) 697/80 (https://dejure.org/1980,3650)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. September 1980 - 3 Ss (823) 697/80 (https://dejure.org/1980,3650)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heroin ; Gemeinschaftlicher Erwerb ; Gemeinschaftlicher Verbrauch; Garantenpflicht; Todesgefahr; Zuziehung eines Arztes; Wohnungsinhaber

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 13 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 157
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